Schützenverein Wülflingen - der sympathische Treff für den Schiesssport

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Übernahme der persönlichen Waffe am Ende der Dienstzeit


Wenn Sie Ihre Waffe nach dem Absolvieren Ihrer Dienstpflicht ins persönliche Eigentum übernehmen möchten, so gelten die untenstehenden Bestimmungen.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie alle fünf Jahre einen Schiessnachweis erbringen müssen. Am einfachsten geht das über die Mitgliedschaft in einem Schiessverein.
Nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf !

Regelung Übernahme Waffen


Postadresse: Schützenverein Wülflingen, c/o Bernhard Aeppli, Chaltenriet 6, 8310 Grafstal